Reisen ist einer der naheliegendsten Einsatzfälle für KI-Brillen: fremde Sprachen, unbekannte Umgebungen, wechselnde Netze. Gleichzeitig ist es der Einsatzfall mit den meisten offenen Rechtsfragen — deshalb ordnen wir hier Technik und rechtliche Grundlagen getrennt ein.
Übersetzung unterwegs
Die Even G2 blendet Übersetzungen in Echtzeit ins Sichtfeld ein — Details dazu im Beitrag Brille mit Übersetzung. Für unterwegs gilt: Die G2 arbeitet für KI- und Übersetzungsfunktionen mit der Internetverbindung Ihres gekoppelten Smartphones. Wie zuverlässig das im Ausland funktioniert, hängt von Ihrem Mobilfunkvertrag ab.
Roaming und Konnektivität
Die Schweiz ist nicht Teil der EU-Roaming-Regelung «Roam like at home»; Schweizer Mobilfunkverträge können im EU-Ausland zusätzliche Roaming-Kosten vorsehen, abhängig vom jeweiligen Anbieter und Vertrag. Prüfen Sie vor der Reise die aktuellen Roaming-Bedingungen Ihres Anbieters oder erwägen Sie eine lokale SIM- bzw. eSIM-Lösung für Ihr Smartphone, mit dem die Brille gekoppelt ist. Diese Angabe ist eine allgemeine Einordnung, keine verbindliche Aussage zu einem bestimmten Anbieter.
Aufnehmen im Ausland: was zu beachten ist
Hier ist Zurückhaltung angebracht. Ob eine Aufnahme von Personen zulässig ist, hängt vom Ort ab, was genau erfasst wird, ob Personen erkennbar sind, ob zusätzlich Ton aufgezeichnet wird, wie das Material weiterverarbeitet wird und ob die betroffenen Personen informiert wurden. Es gibt dafür keine einzige, überall gültige Regel.
Schweiz
Art. 179quater des Schweizerischen Strafgesetzbuchs schützt den Privat- und Geheimbereich vor heimlichen optischen Aufnahmen ohne Einwilligung der betroffenen Person. Was für jedermann frei einsehbar im öffentlichen Raum geschieht, fällt grundsätzlich nicht unter diese Strafnorm. Das bedeutet aber nicht, dass öffentliches Filmen automatisch unproblematisch ist: Daneben bestehen zivilrechtliche Persönlichkeitsrechte (Art. 28 ZGB) sowie allgemeine Datenschutzgrundsätze, die je nach Situation ebenfalls greifen können. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte weist zudem auf die besonderen Risiken hin, die von kaum erkennbaren Aufnahmegeräten wie Smart Glasses für unbeteiligte Personen ausgehen.
Wichtig: Ob eine konkrete Aufnahme zulässig ist, hängt von Ort, Inhalt, Erkennbarkeit der Personen, Tonaufnahme, Verwendung und Information der Betroffenen ab. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung.
Quellen: Kommentierung Art. 179quater StGB (UZH); OnlineKommentar.ch, Art. 179quater StGB; EDÖB, Wearables.
EU und andere Länder
Es gibt keine einzige, EU-weit einheitliche Regel dafür, wann eine Person ohne Weiteres fotografiert oder gefilmt werden darf. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt für die Verarbeitung personenbezogener Daten — dazu zählen erkennbare Personen auf Bildern — eine rechtmässige, faire und transparente Grundlage (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO). Wie das konkret ausgelegt wird, unterscheidet sich je nach Mitgliedstaat, Aufsichtsbehörde und Einzelfall; nationale Datenschutzbehörden veröffentlichen dazu eigene Einschätzungen. Für Länder ausserhalb der EU gilt: Die Regeln unterscheiden sich zusätzlich und sind hier nicht im Einzelnen abgedeckt.
Quellen: European Data Protection Board, Guidelines 3/2019 on video devices; Irische Datenschutzbehörde (DPC), FAQ zu Fotos im öffentlichen Raum (Beispiel einer nationalen Auslegung, nicht auf die Schweiz übertragbar).
Wo eine kameralose Brille den Unterschied macht — und wo nicht
Eine kameralose Display-Brille wie die Even G2 kann das Risiko im Zusammenhang mit Bild- und Videoaufnahmen verringern, weil sie schlicht keine Kamera besitzt und niemanden filmt oder fotografiert. Sie löst damit aber nicht jedes Anliegen: Für Übersetzung und Sprachfunktionen wird weiterhin Audio verarbeitet, und Fragen zu Roaming, Datenverarbeitung und lokalen Vorschriften bleiben unabhängig vom Kameratyp bestehen.
Aufnahme-Regeln Schnell-Check
Wählen Sie eine Reiseregion. Das Tool zeigt eine allgemeine, bewusst zurückhaltende Einordnung — keine Länderdatenbank und keine Rechtsberatung.
Was gilt grob für Aufnahmen an Ihrem Reiseziel?
Allgemeine Orientierung. Prüfen Sie vor Ort geltende Regeln zusätzlich selbst.
Methode: allgemeine, textbasierte Einordnung nach Region, gestützt auf die oben genannten Quellen (Art. 179quater StGB, EDÖB, EDPB-Leitlinien 3/2019). Kein Länder-für-Länder-Regelwerk, keine juristische Einzelfallprüfung.
Für unterwegs mitnehmen
Egal wohin die Reise geht: Informieren Sie Gesprächspartner aktiv, wenn Sie ein Gerät mit Mikrofon oder Übersetzungsfunktion tragen, respektieren Sie lokale Regeln und Bräuche, und prüfen Sie vor Abflug die Roaming-Bedingungen Ihres Anbieters. Mehr zur Übersetzungsfunktion im Showroom Zürich, Details zum Kauf auf der Kaufseite.